Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht auf eine sorgfältige, respektvolle Behandlung und Betreuung. Unser Ziel ist es, Ihre Gesundheit zu erhalten und zu fördern.

Unsere Leistungen im Überblick

Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie über Untersuchungen, Behandlungsmöglichkeiten und Eingriffe aufzuklären. Diese Aufklärungspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist. Planbare Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen werden nur mit Ihrer Einwilligung nach erfolgter Aufklärung vorgenommen.

Schweigepflicht

Unser Personal ist an die Schweigepflicht (ärztliches Berufsgeheimnis) gebunden. Wir erteilen Dritten nur mit Ihrer Einwilligung (oder wenn es das Gesetz vorsieht) Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand. Wir vermuten jedoch Ihr Einverständnis, wenn wir Auskünfte an Ihre Bezugspersonen, vor- und nachbehandelnde Ärzte sowie andere weiterbehandelnde Personen weitergeben.

Sie können selber Bezugspersonen bezeichnen. Ohne Nennung von Bezugspersonen gelten ihr Lebenspartner oder ihre Lebenspartnerin oder nahe Angehörige als Bezugspersonen.

Patientendokumentation

Die Klinik ist verpflichtet, für alle Patienten eine Patientendokumentation zu führen. Diese gibt Auskunft über die Aufklärung und Behandlung (Untersuchungen, Diagnosen, Therapie, Pflege). Die Patientendokumentation muss während mindestens 10 Jahren nach Abschluss der letzten Behandlung im Augen Glattzentrum aufbewahrt werden.

Die Patientendokumentation ist Eigentum der Klinik. Die Patienten können Einsicht in die Patientendokumentation verlangen und haben Anspruch auf Herausgabe von Kopien (die Klinik kann dafür eine Gebühr erheben). Zudem können die Patienten wünschen, dass ihnen die Patientendokumentation im Original herausgegeben wird, sollte sie andernfalls nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden.

Links

Kontakt

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in unserem Augenzentrum

Wenn Sie medizinische Fragen haben, rufen Sie uns an.